Stammtischordnung

Stand: 12.01.2026

§1 Zweck, Werte und Geltungsbereich

(1) Diese Stammtischordnung regelt Beiträge, Strafen, Zahlungsmodalitäten, Entscheidungsprozesse sowie die Ämterstruktur des

Stammtisch Bottrop
Die Bottroper Bierbande

(2) Die Ordnung ist für alle Mitglieder verbindlich.
(3) Der Verein steht für die Werte Bürgerliches Bewusstsein, Bier und Bottrop.
(4) Pro Kalenderjahr ist mindestens ein lokales gemeinnütziges Projekt zu unterstützen.
(5) Die WhatsApp-Gruppe des Stammtisches ist ausschließlich zahlenden Mitgliedern vorbehalten. Einladungen in die Gruppe erfolgt frühestens nach Erstbesuch und Annahme der Mitgliedschaft.

§2 Stimmberechtigung bei Satzungsänderungen

(1) Stimmberechtigt sind ausschließlich die Gründungsmitglieder.
(2) Gründungsmitglieder sind:
• Anton
• Stefan
• Christoph
• Bastian
• Frank
• Jan
• Max
(3) Gründungsmitglieder können ein Vetorecht ausüben. Hierbei ist eine 3/4 Mehrheit erforderlich.

§3 Mitgliedsbeiträge

(1) Für jeden Kalendermonat ist ein obligatorischer Stammtischbeitrag in Höhe von 10,00 € zu entrichten.
(2) Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme.

§4 Strafenkatalog

(1) Unzulässige Absagen
Absagen ohne anerkannten triftigen Grund (u. a. Krankheit, berufliche Verpflichtungen, Todesfälle im engsten Familienkreis, genehmigter Urlaub) werden mit 10,00 € sanktioniert.
Ein entsprechender Nachweis ist unverzüglich vorzulegen.

(2) Nicht erfolgte Absage:
Das Unterlassen einer Absage wird mit 50,00 € geahndet.

(3) Regelwidriges Verhalten bei Spielen (Mogeln)
Gebühr: 2,00 €.

(4) Unnötige Telefonate und Mobiltelefonnutzung
Die Nutzung ist auf das erforderliche Maß zu beschränken.
In störenden Fällen entscheidet die anwesende Mitgliedschaft über das Strafmaß.

(5) Unterschreitung des Mindestkonsums
Der Konsum von weniger als 0,9 l Bier (>= 0%Vol.) wird mit 10,00 € belegt.

(6) Verspätungen
Offizieller Beginn: 19:00 Uhr.
Eintreffen nach 19:10 Uhr führt zu einer Gebühr von 5,00 €.
Zur Strafbefreiung kann eine potentielle Verspätung spätestens am Vorabend angekündigt werden.

(7) Geburtstagsregelung
Das Mitglied, dessen Geburtstag seit dem letzten Stammtisch stattgefunden hat, entrichtet beim darauffolgenden Stammtisch eine Runde für die anwesenden Mitglieder.

§5 Ersatzweise Tilgung von Gebühren

(1) Gebühren bis einschließlich 10,00 € können durch das Ausgeben einer Runde ersetzt werden.

§6 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kassierer stellt physische Zahlungsmittel sowie PayPal als Zahlungsarten bereit.
Physische Zahlungsweise ist zu bevorzugen.
(2) Offene Beträge sind mit Einladung zum folgenden Stammtisch durch den Kassierer mitzuteilen.
(3) Alle fälligen Beträge sind bis zum Ende des nächsten Stammtisches zu entrichten.
(4) Auch abwesende Mitglieder sind zur fristgerechten Zahlung verpflichtet.
(5) Verspätete Zahlung wird mit 5 EUR bestraft.

§7 Verwendung von Vereinsmitteln

(1) Die Verwendung von Vereinsgeldern für Aktionen oder Anschaffungen erfordert die Zustimmung von mindestens ¾ der stimmberechtigten Mitglieder.
(2) Die erste Runde des Stammtisches wird aus Vereinsmitteln finanziert.

§8 Organe und Ämter des Stammtisches

(1) Folgende Positionen sind dauerhaft zu besetzen:

a) Organisator
• Organisation der Treffen
• Sicherstellung logistischer Voraussetzungen
• Versand von Einladungen
• Verwaltung von Anträgen
• Führung der Teilnehmerliste
• Auswahl und Reservierung der Räumlichkeiten

b) Schriftführer
• Dokumentation der Sitzungen
• Vorbereitung und schriftliche Ausarbeitung von Beschlussvorlagen

c) Kassierer
• Dokumentation aller Geldbewegungen
• Einzug fälliger Beiträge
• Verwaltung und sichere Aufbewahrung des Vereinsguthabens
• Transparente Darstellung des Kassenstandes

d) Wimpelbeauftragter
Bringt den Wimpel zu allen Zusammenkünften.

e) Biercounter
Dokumentiert den Bierkonsum (anonymisiert).

(2) Beschlüsse bedürfen einer ¾-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
(3) Die Anwesenheit der Stimmberechtigten ist für die Beschlussfassung nicht zwingend erforderlich, sofern eine gültige Stimmabgabe auf anderem Wege erfolgt.

§9 Änderungen der Stammtischordnung

(1) Änderungen, Ergänzungen oder Modifikationen dieser Ordnung können jederzeit beantragt werden.
(2) Für eine Annahme ist eine qualifizierte Mehrheit von ¾ der stimmberechtigten Mitglieder (vgl. Par.2) erforderlich.

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