📜 Amtliche Stammtischordnung

Stammtisch Bottrop – Die Bottroper Bierbande
Stand: 01.12.2025

(in der Fassung gemäß Beschlusslage der Mitgliedschaft)


§1 Zweck, Werte und Geltungsbereich

  1. Diese Stammtischordnung regelt Beiträge, Strafen, Zahlungsmodalitäten, Entscheidungsprozesse sowie die Ämterstruktur des Stammtisches.
  2. Die Ordnung ist für alle Mitglieder verbindlich.
  3. Der Stammtisch steht für die Werte bürgerliches Bewusstsein, Bier und Bottrop.
  4. Die WhatsApp-Gruppe des Stammtisches ist ausschließlich zahlenden Mitgliedern vorbehalten.

§2 Mitgliedschaft und Stimmberechtigung

  1. Stimmberechtigt sind ausschließlich die Gründungsmitglieder.
  2. Gründungsmitglieder sind:
    • Anton Kott
    • Stefan Heuwing
    • Christoph Illguth
    • Bastian Lante
    • Frank Neuhaus
    • Jan Kotzian
    • Max Heyne

§3 Mitgliedsbeiträge

  1. Für jeden Kalendermonat ist ein obligatorischer Stammtischbeitrag in Höhe von 10,00 € zu entrichten.
  2. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme am Stammtisch.

§4 Strafenkatalog

(1) Unzulässige Absagen

Absagen ohne anerkannten triftigen Grund
(z. B. Krankheit, berufliche Verpflichtungen, Todesfälle im engsten Familienkreis, genehmigter Urlaub)
werden mit 10,00 € sanktioniert.
Ein entsprechender Nachweis ist unverzüglich vorzulegen.

(2) Nicht erfolgte Absage

Das vollständige Unterlassen einer Absage wird mit 50,00 € geahndet.

(3) Regelwidriges Verhalten bei Spielen (Mogeln)

Gebühr: 2,00 €

(4) Unnötige Telefonate und Mobiltelefonnutzung

Die Nutzung ist auf das erforderliche Maß zu beschränken.
In störenden Fällen entscheidet die anwesende Mitgliedschaft über das Strafmaß.

(5) Unterschreitung des Mindestkonsums

Der Konsum von weniger als 1,5 l Bier wird mit 10,00 € belegt.

(6) Verspätungen

Offizieller Beginn: 19:00 Uhr
Eintreffen nach 19:10 Uhr führt zu einer Gebühr von 5,00 €.

(7) Geburtstagsregelung

Das Mitglied, dessen Geburtstag seit dem letzten Stammtisch stattgefunden hat,
entrichtet beim darauffolgenden Stammtisch eine Runde für die anwesenden Mitglieder.


§5 Ersatzweise Tilgung von Gebühren

  1. Gebühren bis einschließlich 10,00 € können durch das Ausgeben einer Runde ersetzt werden.
  2. Die Entscheidung über die Anerkennung des Ersatzes obliegt der anwesenden Mitgliedschaft.

§6 Zahlungsmodalitäten

  1. Der Kassierer stellt physische Zahlungsmittel sowie PayPal als Zahlungsarten bereit.
  2. Offene Beträge sind spätestens mit Einladung zum folgenden Stammtisch durch den Kassierer mitzuteilen.
  3. Alle fälligen Beträge sind bis zum Ende des nächsten Stammtisches zu entrichten.
  4. Auch abwesende Mitglieder sind zur fristgerechten Zahlung verpflichtet.

§7 Verwendung von Vereinsmitteln

  1. Die Verwendung von Vereinsgeldern für Aktionen oder Anschaffungen erfordert die Zustimmung von mindestens ¾ der stimmberechtigten Mitglieder.
  2. Die erste Runde des Stammtisches wird aus Vereinsmitteln finanziert.
  3. Pro Kalenderjahr ist mindestens ein lokales gemeinnütziges Projekt finanziell zu unterstützen.

§8 Organe und Ämter des Stammtisches

  1. Folgende Positionen sind dauerhaft zu besetzen:

a) Organisator

  • Organisation der Treffen
  • Sicherstellung logistischer Voraussetzungen
  • Versand von Einladungen
  • Verwaltung von Anträgen
  • Führung der Teilnehmerliste
  • Auswahl und Reservierung der Räumlichkeiten

b) Schriftführer

  • Dokumentation der Sitzungen
  • Vorbereitung und schriftliche Ausarbeitung von Beschlussvorlagen

c) Kassierer

  • Dokumentation aller Geldbewegungen
  • Einzug fälliger Beiträge
  • Verwaltung und sichere Aufbewahrung des Vereinsguthabens
  • Transparente Darstellung des Kassenstandes
  1. Beschlüsse bedürfen einer ¾-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
  2. Die Anwesenheit der Stimmberechtigten ist für die Beschlussfassung nicht zwingend erforderlich, sofern eine gültige Stimmabgabe auf anderem Wege erfolgt.

§9 Änderungen der Stammtischordnung

  1. Änderungen, Ergänzungen oder Modifikationen dieser Ordnung können jederzeit beantragt werden.
  2. Für eine Annahme ist eine qualifizierte Mehrheit von ¾ der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.